Bei (wiederholten) Verstößen gegen die Betriebs- und Benutzungsordnung bzw. die „Ergänzenden Richtlinien betreffend das TUGnet“ oder bei begründetem Verdacht auf den Missbrauch des Accounts durch nichtautorisierte Personen wird dem Benutzer die Benutzungsbewilligung entzogen.
Ein viren- oder wurmverseuchter Rechner stellt einen Verstoß gegen §3 und §4 der „Ergänzende Richtlinien betreffend das TUGnet“ dar.
Falsch konfigurierter Postausgangsserver / SMTP-Wurm: Wenn wir feststellen, dass ein Rechner immer wieder versucht E-Mails direkt (also nicht über unseren SMTP-Server) zu versenden, dann müssen wir davon ausgehen, dass dieser Rechner entweder falsch konfiguriert oder aber mit „Malware“ infiziert ist. Der zugeordnete Account wird bis zur Klärung des Malware-Verdachts gesperrt. |
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Daten verstößt gegen §3.
Anmerkung: Viele Benutzer von sogenannten Filesharing-Programmen (P2P) bemerken nicht, dass sie die heruntergeladenen Daten gleichzeitig und illegal auch zum Download anbieten - da dagegen fast täglich die Rechteinhaber oder deren rechtliche Vertretungen Einspruch erhoben haben und das eine Beeinträchtigungen für andere Benutzer (z. B. durch extreme Bandbreitenverschwendung etwa im WLAN) darstellt, wurde P2P-Datentransfer mittels IPS unterbunden |